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Die FGH informiert
Forderungseinzug - für Sie jetzt noch einfacher und effektiver!
Die DI - Direkt Inkasso GmbH, unser bewährter Partner für den Bereich Forderungseinzug, erwirbt die Zulassung zur Vertretungsberechtigung im gerichtlichen Mahnverfahren. Damit können Sie Ihren Forderungseinzug weiter optimieren und das zu genau kalkulierbaren Kosten.
Mit dem Sondermodul INKASOplus Modul SHK bietet die DI - Direkt Inkasso GmbH für SHK-Innungsbetriebe schon seit mehreren Jahren ein effektives vorgerichtliches Inkasso zu äußerst attraktiven Konditionen. Viele Ihrer Kollegen nutzen dieses Angebot mit großen Erfolg und sind damit sehr zufrieden.
Bislang gab es allerdings einen Haken an der Sache: Hat der Kunde trotz aller außergerichtlichen Bemühen unseres Partners (schriftliche Mahnung, Mahntelefonie usw.) nicht bezahlt, musste man, um an das Geld zu kommen, ein gerichtliches Mahnverfahren (Mahnbescheid) über den Anwalt durchführen. Und weil Anwälte ihre Gebühren nach dem Forderungswert berechnen, kamen damit weitere, zum Teil unkalkulierbare Kosten auf Sie zu. Und das konnte schon mal die Lust weiterzumachen erheblich dämpfen.
Durch die neue Vertretungsbefugnis der DI - Direkt Inkasso GmbH ist das absofort anders und diese neue Situation kommt Ihnen zugute. Inkassounternehmen unterliegen nicht dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und können daher pauschale Konditionen für die Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens vereinbaren.
Diese Möglichkeit nutzt unser Partner in gewohnter Weise und berechnet - unabhängig von der Forderungshöhe - pauschal € 25,00 zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und der bereits bisher üblichen Gerichtskosten. Damit wird für Sie die Gefahr, "gutes" Geld dem "schlechten" hinterher zu werfen deutlich reduziert und zwar sowohl bei kleinen als auch größeren Rechnungsbeträgen. Diese Chance sollten Sie nutzen!
Diese pauschale Konditionen gelten für die Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens (Mahnbescheid) und nicht für ein ggf. notwendiges Streitverfahren. Zum Streitverfahren kann es kommen, wenn der Antragsgegner - sprich Ihr Kunde - im Mahnverfahren Widerspruch bzw. Einspruch gegen die Forderung erhebt. In diesem Fall müssen Sie einen Rechtsanwalt mit der Vertretung beauftragen. Dabei fällt dann die übliche gesetzliche Vergütung für den Rechtsanwalt an. Die DI behält sich außerdem vor, einen ggf. weiteren materiellen Anspruch gegenüber dem Schuldner geltend zu machen.
Im Downlaodbereich von www.fvshk-nrw.de finden Sie das Registrierungsformular mit aktuellen Preisen und weiteren Informationsunterlagen. Für ergänzende Fragen stehen Ihnen unsere Berater aus den Abteilungen Recht und Betriebswirtschaft gerne zur Verfügung. Neuinteressenten wenden sich am einfachsten telefonisch unter 08303-929290 direkt bei Frau Dünnebier von der DI - Direkt Inkasso GmbH
Quelle: FGH 03/2008
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