Das neue GmbH Recht


Das deutsche Recht sieht ab dem Inkrafttreten der Novellierung des GmbH Rechts zum 01.11.2008 eine Alternative zur englischen Limited vor, die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG). Diese Rechtsform wird Umgangssprachlich auch Mini-GmbH oder 1-Euro-GmbH genannt.

Die Gesellschaft kommt ohne Stammkapital aus. Erforderlich für eine Gründung dieser Rechtsform ist ein beglaubigter Gesellschaftsvertrag, eine Handelsregistereintragung, ein Gesellschafterbeschluss zum Nachweis der Legitimation des Geschäftsführers der UG, sowie eine Liste der Gesellschafter.

Die Gründungskosten werden wohl bei ca. 130,00 Euro für die erforderliche notarielle Beglaubigung liegen. Mehr symbolisch gedacht ist die Stammeinlage von zunächst einen Euro. Die klassische Höhe für eine Stammeinlage soll bei den bisherigen 25.000,00 Euro bleiben. Und auch die UG soll langfristig über dieses Stammkapital verfügen. Deshalb muss ein Viertel des Gewinns im Unternehmen bleiben, bis das Stammkapital erreicht und im Handelsregister eingetragen ist.

Um den Missbrauch entgegenzuwirken wurde die Rechtsverfolgung beschleunigt. Zukünftig müssen im Handelsregister eine inländische Geschäftsadresse eingetragen werden. Die Gesellschafter werden im Fall der Führungslosigkeit der Gesellschaft verpflichtet, bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung einen Insolvenzantrag zustellen.
Quelle: DI 14.11.2008


Als PDF-Datei Downloaden (392KB)
Zurück zur Hauptseite